3 Fragen an… Daniela Setton
Bildung Portrait

3 Fragen an… Daniela Setton

Referatsleiterin für Klimaschutz und Nachhaltigkeit im Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg

Sie leiten das Referat Klimaschutz und Nachhaltigkeit im Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz Brandenburg. Was sind Ihren aktuelle Arbeitsschwerpunkte?

Das Referat wurde Ende des Jahres 2020 neu gebildet, da die Landesregierung erstmalig mit der 7. Legislaturperiode eine Ressortzuständigkeit für „Klimaschutz“ festgelegt hatte. Kernaufgabe war von Anfang an, den im Koalitionsvertrag und in Landtags- und Kabinettbeschlüssen formulierten Auftrag der Erarbeitung einer ressortübergreifenden Klimastrategie und eines umfassenden Maßnahmenprogramms mit dem Ziel der Klimaneutralität bis spätestens 2045 umzusetzen und innerhalb der Landesregierung zu koordinieren. Deshalb ist die Arbeit neben den Verwaltungsaufgaben wie beispielsweise der Erarbeitung von fachlichen Voten und Stellungnahmen für die Hausleitung und zu Bundesrats- oder Landtagsangelegenheiten besonders stark durch komplexe ressortinterne wie -übergreifende Abstimmungsprozesse geprägt. Derzeit steht die Koordinierung der Umsetzung des Klimaplans Brandenburg im Fokus. Das Referat setzt auch Projekte im Bereich der nachhaltigen Entwicklung um, wie beispielsweise zur nachhaltigen Beschaffung oder zur Vernetzung der Nachhaltigkeitsakteure in Brandenburg.

Am 05. März wurde der Klimaplan Brandenburg beschlossen mit dem Ziel der Klimaneutralität bis spätestens 2045. Die fachlichen Grundlagen beziehen sich auf die Ergebnisse eines wissenschaftlichen Gutachtens, außerdem gab es einen breit angelegten Beteiligungsprozess. Wie verbindlich ist der Klimaplan?

Brandenburg ist eines der wenigen Bundesländer, das kein Klimaschutzgesetz hat. Allerdings wurden bereits in dieser Legislaturperiode einige klimarelevante Fachgesetze verabschiedet wie beispielsweise das Brandenburgische Windenergieanlagen-Flächenzielgesetz vom März 2023 oder das Mobilitätsgesetz vom Februar 2024. Weitere klimarelevante gesetzliche Regelungen sind in Vorbereitung oder werden geprüft. Insgesamt ist es gelungen, dass alle zentralen, klimarelevanten Landes- und Fachstrategien die in den letzten Jahren von den jeweils zuständigen Ministerien weiterentwickelt oder neu aufgestellt wurden – von der Energiestrategie 2040, der Industriestrategie, der Mobilitätsstrategie bis zum Moorschutzprogramm – mit ihren klimarelevanten Bausteinen zur Erreichung der Brandenburger Klimaziele beitragen und damit sowohl zugleich fester, verbindlicher Bestandteil der Planungen aller Fachressorts als auch Teil des Klimaplans sind. Dies ist ein großer Erfolg. Die Erreichung von Klimaneutralität bis spätestens 2045 ist insofern nicht nur eine Aufgabe des Klimaressorts. Die Ministerien setzen in ihrer fachlichen Zuständigkeit die Maßnahmen des Klimaplans um, ein kontinuierliches Monitoring mit Meilensteinen wird durchgeführt. Erstmalig wird in Brandenburg ein wissenschaftlicher Klimabeirat berufen, um die Umsetzung und Weiterentwicklung des Klimaplans zu beraten und zu begleiten. Auch wird die Umsetzung von zentralen Akteuren wie den Kommunen und von Fachleuten aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft begleitet.

Die Zusammenarbeit von Brandenburg und Berlin beim Erreichen der Klimaziele wird immer wichtiger. Welche Rolle kann dabei aus Ihrer Sicht das Climate Change Center Berlin Brandenburg einnehmen?

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus beiden Bundesländern zu zentralen Fragen der Klimapolitik in allen relevanten Handlungsbereichen zusammenzubringen, um damit zur wissenschaftlichen Bearbeitung bzw. Entwicklung konkreter regionaler Lösungen für die Transformation zur Klimaneutralität übergreifend aber auch Bundesland-spezifisch beizutragen.

Das Interview wurde im April 2024 geführt.

Weitere Infos zum Klimaplan Brandenburg.

Bild: MLUK